Unterrichtsbefreiung – Unterrichtsbeurlaubung
- Liegt es am Kind, ist es eine Befreiung
- Liegt es an den Umständen, ist es eine Beurlaubung.
"Urlaub" gibt es nur in dringenden Ausnahmefällen, für Termine, auf die man keinen Einfluss hat,
z.B.: Arztbesuche, Erholungsmaßnahmen, Firmung, Konfirmation, Wettbewerbe im Leistungssport etc.